Praktischer Unterricht

Praktischer Unterricht

Der praktische Unterricht gliedert sich in:

  1. Grundfahraufgaben und Grundausbildung
  2. Besondere Ausbildungsfahrten (= Sonderfahrten)
  3. Ausbildungsfahrten zur Vertiefung und Vorbereitung auf die praktische Prüfung

 

1.1 Grundfahraufgaben für die Klasse B:

  • Einfahren in eine Parklücke vorwärts oder rückwärts (Queraufstellung)
  • Rückwärtsfahren in eine Parklücke (Längsaufstellung)
  • Rückwärtsfahren um eine Ecke nach rechts (Bordstein)
  • Umkehren (selbständiges Auswählen einer geeigneten Stelle, um umzudrehen)
  • Gefahrbremsung (Vollbremsung aus 30 km/h)

1.2 Grundfahraufgaben für die Klassen A, A2, A1:

  • Fahren mit Schrittgeschwindigkeit geradeaus (nur A1 und M)
  • Fahren eines Slaloms mit Schrittgeschwindigkeit 5 x 3,5 m Abstand (nur A)
  • Stop and Go
  • Kreisfahrt 4,5m Halbmesser
  • Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung
  • Slalom 4 x 7 m Abstand (nur A1 und M)
  • Langer Slalom 4 x 9 m / 2 x 7 m Abstand (nur A)
  • Anfahren an einer Steigung
  • Ausweichen nach Abbremsen
  • Ausweichen ohne Abbremsen

2. Die Stufe der Sonderfahrten

 

Nach dem erfolgreichen Abschluss der Grund- Aufbau und Leistungsstufe kann mit den Sonderfahrten begonnen werden. Das setzt also voraus, dass der Schüler das Fahrzeug und die Verkehrsumwelt bereits einigermaßen sicher beherrscht.

Als Sonderfahrten, Sonderstunden oder auch »besondere Fahrstunden« bezeichnet man:

·         die Überlandfahrten

·         die Fahrten auf Autobahnen

·         die Fahrten bei Dämmerung oder Dunkelheit