Die Führerscheinklasse A1
Mit der Klasse A1 darfst du ein Leichtkraftrad (auch mit Beiwagen) fahren.
Definition:
Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW.
Für diese Klasse musst du mindestens 16 Jahre sein.
Erforderliche Unterlagen:
- Biometrisches Passbild
- Sehtest
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
- Erste-Hilfe-Kurs (nur erforderlich bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnisklasse)
- Antragsformular (Das Formular bekommst du von uns)
Theorie
- 12 Doppelstunden Grundstoff
(bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff) - 4 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
Besondere Ausbildungsfahrten:
- 5 Fahrstunden Überland
- 4 Fahrstunde Autobahn
- 3 Fahrstunde bei Dunkelheit
Theorieprüfung
Bei Ersterteilung: Fragebogen mit 30 Fragen. Ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden oder ab 10 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden, wenn die Fehlerpunkten aus 2-mal 5er bestehen.
Bei Erweiterung: Fragebogen mit 20 Fragen.
Ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
Praktische Prüfung : 45 Minuten.
(Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße)
A1 Motorräder mit Autoführerschein fahren?
Ja, seit 01.01.2020
- seit mindestens fünf Jahren die Fahrerlaubnisklasse B besitzen,
- das Mindestalter von 25 Jahren erreicht haben und
- eine theoretische und praktische Schulung im Umfang von mindestens 13,5 Zeitstunden (vier Theorie– und fünf Praxis-Einheiten) absolviert haben, deren erfolgreicher Abschluss von einer Fahrlehrerin/einem Fahrlehrer bestätigt wurde.
Die Berechtigung wird durch die Eintragung der Schlüsselzahl 196 im Führerschein dokumentiert.
Nach Eintragung der Schlüsselzahl 196 im Führerschein dürfen dann Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt, geführt werden.
Mit der Eintragung dieser Schlüsselzahl wird jedoch keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben, sodass mit dieser Berechtigung z. B. die Erweiterung auf die Klasse A2 nach § 15 Absatz 3 FeV nicht möglich ist. Auch ist sichergestellt, dass mit dieser Berechtigung Leichtkrafträder im Ausland nicht geführt werden dürfen.
Quelle BMVI