Führerscheinklasse A

Die Führerscheinklasse A

 

Mit der Klasse A darfst du Krafträder, sowie Dreirädrige Kraftfahrzeuge fahren.

 

Definition:  

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

Für diese Klasse musst du mindestens 24 Jahre alt sein, bzw. 20 Jahre bei mindestens 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2.

Erforderliche Unterlagen:

  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt
  • Erste-Hilfe-Kurs (nur erforderlich bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnisklasse)                              
  • Antragsformular ( Das Formular bekommst du von uns )

 

Theorie

  • 12 Doppelstunden Grundstoff
    (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff)
  • 4 Doppelstunden Zusatzstoff

Beim Aufstieg von A1 nach A2 und von A2 nach A ist bei jeweils mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse kein Theorie-Unterricht vorgeschrieben.

 

  Praxis

Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung

Besondere Ausbildungsfahrten:

  • 5 Fahrstunden Überland 
  • 4 Fahrstunde Autobahn 
  • 3 Fahrstunde bei Dunkelheit

 

Theorieprüfung

Bei Ersterteilung: Fragebogen mit 30 Fragen. Ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden oder ab 10 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden, wenn die Fehlerpunkten aus 2-mal 5er  bestehen.

Bei Erweiterung: Fragebogen mit 20 Fragen.
Ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

Die Theorieprüfung entfällt bei mindestens zweijährigem Vorbesitz von A2.

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Praktische Prüfung :  60 Minuten (bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2: 40 Minuten)

(Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße)

 

 

Bei der Erweiterung von A1 auf A2, sowie von A2 auf A darf die praktische Prüfung bereits einen Monat vor Ablauf des zweijährigen Vorbesitzes der jeweils niedrigeren Klasse abgelegt werden.

Grundfahraufgaben bei der Erweiterung:

  • Gefahrbremsung aus 50 km/h,
  • Ausweichen ohne Abbremsen,
  • Ausweichen nach Abbremsen,
  • Slalom im Schritttempo

Direkte Aufstieg zur Klasse A:

Der/die Bewerber/in muss mindestens 24 Jahre alt sein.

Besondere Ausbildungsfahrten

  • Theorie: 6 Doppelstunden Grundunterricht und 4 Doppelstunden Zusatzunterricht,
  • besondere Ausbildungsfahrten: 3 x Überland-, 2 x Autobahn- und 1x Beleuchtungsfahrt,
  • Prüfungsfahrt: 60 Minuten.