Begleitetes Fahren

Begleitetes Fahren ab 17

Der Führerschein ab 17 Jahren, das sogenannte „Begleitete Fahren“, ist seit dem 1.Oktober 2006 auch in Hessen erlaubt. Interessierte Jugendliche, die mindestens 16 ½  Jahre alt sind, können sich in der Fahrschule anmelden. Nach bestandener Prüfung kann man ab 17 Jahren  in Begleitung Auto fahren.

 

Wie kommt man an den Führerschein mit 17?

Der Antrag zur Teilnahme am Programm ‘‘Begleitetes Fahren ab 17‘‘ kann frühestens mit 16 Jahren und 6 Monaten eingereicht werden. Zuständig ist dabei immer die Gemeinde, in welcher der Jugendliche seinen Hauptwohnsitz hat. In Frankfurt am Main muss der diesen Antrag persönlich in der Führerscheinstelle des Ordnungsamtes oder in einem der Bürgerämter abgeben.Auch wer bereits einen „normalen‘‘ Führerscheinantrag gestellt hat, kann noch umsteigen, indem nachträglich Begleitpersonen benannt und die fehlenden Unterlagen direkt bei der Führerscheinstelle eingereicht werden.

 

Wie genau läuft das Programm Begleitetes Fahren ab 17 ab?

  • Frühestens 6 Monate vor dem 17. Geburtstag: Anmeldung bei der Fahrschule und Antragstellung im Bürgeramt ober bei der Führerscheinstelle
  • Frühestens 3 Monate vor dem 17 Geburtstag: Theoretische Prüfung
  • Frühestens 1 Monat vor dem 17 Geburtstag: Praktische Prüfung

 

  • Sind beide Prüfungen erfolgreich bestanden, bekommt man mit den 17 Geburtstag eine spezielle Fahrerlaubnis zum Fahren in Begleitung im Inland. Auf dieser Prüfbescheinigung stehen dann die Namen der zugelassenen Begleiter. Ab diesen Zeitpunkt beginnt die Probezeit.

 

  • Ab dem 18 Geburtstag wird der (richtige) Kartenführerschein ausgehändigt.

 

Die Begleitperson

  • muss mindestens 30 Jahre alt sein,
  • muss mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer Fahrerlaubnis Klasse B oder einer entsprechenden Deutschen, Schweizer, EU- oder EWR-Fahrerlaubnis sein,
  • muss den entsprechenden Führerschein beim Begleiten mitführen und zuständigen Personen zur Kontrolle aushändigen,
  • muss die 0,5 Promilleregelung beachten und darf nicht unter der Wirkung der in der Anlage zu § 24a StVG genannten Substanzen stehen,
  • darf  zum Zeitpunkt der Antragstellung des Führerscheinantrages nicht mit mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister (bis 30.04.14: 3 Punkten im VZR) belastet sein.

 

 

Auflagen

Der 17-jährige muss beim Fahren neben der Prüfbescheinigung einen gültigen Lichtbildausweis mitführen und darf nur in Begleitung einer in der Prüfbescheinigung benannten Person(en) Auto fahren. Der Begleiter muss seinen Führerschein mitführen und berechtigten Personen auf Verlangen aushändigen. Hat der Begleiter keinen Führerschein dabei oder mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut, droht dem 17-jährigen der Fahrerlaubnisentzug.

 

Gebühren:

Normale Gebühr“ für di Antragsstellung e der Klasse B

43,40 €

Gebühr des 17-jährigen (Prüfbescheinigung)

8,70 €

Gebühr pro eingetragenen Begleiter

8,40 €