Begleitetes Fahren ab 17 (BF17)
Führerschein mit Begleitperson ab 17 Jahren
Allgemeines
- Führerschein ab 17 erlaubt in Hessen seit 01.10.2006
- Anmeldung möglich ab 16½ Jahren
- Nach bestandener Prüfung darf ab 17 mit Begleitperson gefahren werden
Antrag
- Frühestens mit 16 Jahren und 6 Monaten bei Gemeinde/Führerscheinstelle stellen
- Auch Umstieg möglich, wenn bereits ein regulärer Führerscheinantrag gestellt wurde
Ablauf
- 6 Monate vor 17. Geburtstag: Anmeldung + Antrag
- 3 Monate vor 17. Geburtstag: Theorieprüfung
- 1 Monat vor 17. Geburtstag: Praxisprüfung
- Nach Bestehen: Prüfbescheinigung mit Begleitern – Probezeit beginnt
- Ab 18 Jahren: Umtausch in regulären Kartenführerschein
Begleitperson
- Mindestalter 30 Jahre
- Mindestens 5 Jahre Führerschein Klasse B
- Führerschein muss mitgeführt werden
- 0,5 Promille-Regel beachten
- Maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister
Auflagen
- 17-Jährige müssen Prüfbescheinigung + Lichtbildausweis mitführen
- Nur Fahren mit eingetragenen Begleitpersonen erlaubt
- Begleiter darf nicht alkoholisiert sein und muss Führerschein vorzeigen
Gebühren
- Antrag Klasse B: 45,60 €
- Prüfbescheinigung für 17-Jährige: 8,70 €
- Pro eingetragener Begleiter: 8,40 €
- Online-Antrag stellen