Begleitetes Fahren ab 17 – Fahrschule

Begleitetes Fahren ab 17 (BF17)

Führerschein mit Begleitperson ab 17 Jahren

Allgemeines

  • Führerschein ab 17 erlaubt in Hessen seit 01.10.2006
  • Anmeldung möglich ab 16½ Jahren
  • Nach bestandener Prüfung darf ab 17 mit Begleitperson gefahren werden

Antrag

  • Frühestens mit 16 Jahren und 6 Monaten bei Gemeinde/Führerscheinstelle stellen
  • Auch Umstieg möglich, wenn bereits ein regulärer Führerscheinantrag gestellt wurde

Ablauf

  • 6 Monate vor 17. Geburtstag: Anmeldung + Antrag
  • 3 Monate vor 17. Geburtstag: Theorieprüfung
  • 1 Monat vor 17. Geburtstag: Praxisprüfung
  • Nach Bestehen: Prüfbescheinigung mit Begleitern – Probezeit beginnt
  • Ab 18 Jahren: Umtausch in regulären Kartenführerschein

Begleitperson

  • Mindestalter 30 Jahre
  • Mindestens 5 Jahre Führerschein Klasse B
  • Führerschein muss mitgeführt werden
  • 0,5 Promille-Regel beachten
  • Maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister

Auflagen

  • 17-Jährige müssen Prüfbescheinigung + Lichtbildausweis mitführen
  • Nur Fahren mit eingetragenen Begleitpersonen erlaubt
  • Begleiter darf nicht alkoholisiert sein und muss Führerschein vorzeigen

Gebühren

  • Antrag Klasse B: 45,60 €
  • Prüfbescheinigung für 17-Jährige: 8,70 €
  • Pro eingetragener Begleiter: 8,40 €